Zug als Standortvorteil: AG oder GmbH – Welche Unternehmensform passt zu Ihnen?
In den letzten Jahren gab es einen stetigen Anstieg an Firmengründungen im Kanton Zug in der Schweiz. Insgesamt hatte der Kanton im Herzen der Schweiz in 2023 ein doppelt so hohes Wirtschaftswachstum im Vergleich zum Rest der Schweiz. Die vielen Neugründungen tragen ihren Teil zu diesem außerordentlich starkem Wirtschaftswachstum bei. Dies liegt zum größten Teil an der niedrigen Steuerbelastung im Vergleich zum restlichen europäischen Raum.
Bei einer Firmengründung in der Schweiz gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, die wir Ihnen gerne im Folgenden erläutern.
Wenn Sie diesen Artikel lesen, gehören Sie im Allgemeinen zu einen dieser zwei Gruppen:
1) Sie haben eine Geschäftsidee und wollen diese in eine steuereffiziente Firmenstruktur wickeln und die Haftung auf die Firmenebene begrenzen
2) Sie haben schon ein Unternehmen und würden gerne Ihren Firmensitz in die Schweiz verlegen, da Sie gehört haben, dass die Kapital- und Gewinnsteuern der Firma sowie die Einkommenssteuern hier deutlich niedriger sind als bei Ihrem aktuellen Firmendomizil und Wohnort.
In der Tat haben wir viele Kunden, die im gleichen Boot sitzen wie Sie. Allein in der ersten Jahreshälfte von 2024 haben wir zahlreichen Jungunternehmern geholfen, ihre eigene Firma im Steuerparadies Zug zu gründen. Darunter sind viele der Entrepreneure aus Deutschland, Frankreich, UK und anderen europäischen Ländern.
Die erste Frage, die sich bei allen Neugründern stellt, ist:
Gründe ich eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)?
Beide Rechtsformen sind beliebt und haben ihre jeweiligen Vor- und Nachteile. Bei vielen Unternehmern, die zum ersten Mal eine eigene Firma gründen, ist eine GmbH die bevorzugte Wahl, was größtenteils an der geringeren Anforderung für das Stammkapital liegt. Eine GmbH zu gründen verlangt CHF 20,000 an Stammkapital. Im Vergleich benötigen Sie CHF 100,000 für eine AG Gründung. Hierbei ist wichtig zu beachten, dass in beiden Fällen das Geld nicht ausgegeben wird, sondern lediglich in ein Stammkapitalkonto bei einer beliebigen Schweizer Bank eingezahlt werden muss, um eine ausreichende Finanzierung zu demonstrieren. Sobald die Firma gegründet ist und im öffentlichen Firmenregister der Schweiz einsehbar ist, wird das gesamte Stammkapital an ein von Ihnen verwaltetes operatives Geschäftskonto ausgezahlt und ist ab diesem Zeitpunkt wieder für Sie verfügbar.
Viele Unternehmer, die zum ersten Mal eine eigene Firma gründen, haben das Stammkapital einer AG Gründung nicht zur Hand, weswegen die GmbH eine attraktive Option darstellt.
Ist die Haftung nur bei einer GmbH begrenzt?
Nein. In beiden Rechtsformen (AG und GmbH) besteht keine persönliche Haftung der Gesellschafter bzw. Aktionäre. Die persönliche Haftung der Gesellschafter mit ihrem privaten Vermögen ist nur möglich, wenn sie rechtswidrig gehandelt haben. Ist dies nicht der Fall, sind Gesellschafter beider Rechtsstrukturen im Schadensfall nur haftbar in der Höhe des Wertes der Aktien der Firma.
Warum sollte dann jemand eine AG gründen?
In der Schweiz genießt die AG ein höheres Ansehen als eine GmbH. Zudem hat die AG auch den Vorteil, dass sie den Aktionären ein gewisses Maß an Anonymität bietet. Gesellschafter sind bei einer GmbH öffentlich einsichtbar, bei einer AG hingegen sind sie nicht offengelegt. Viele Unternehmer, die eine Schweizer Firma haben, allerdings im Ausland leben, bevorzugen die erhöhte Anonymität der AG. Bei beiden Rechtsformen sind der Direktor/Zeichnungsberechtige im Handelsregister eingetragen.
Kann jeder Europäer eine Firma in Zug gründen?
Europäer können allgemein ohne Probleme eine Firma in Zug gründen. Schweizer Recht verlangt lediglich, dass mindestens eine Person mit Schweizer Wohnsitz die Firma vertreten kann, sprich, eine Zeichnungsberechtigung innehat. Viele Unternehmer ziehen aufgrund der niedrigen Einkommenssteuern und der nicht vorhandenen Kapitalertragsteuern für ihre Firma nach Zug und können so ihre Firma mit sich selbst als Direktor gründen. Andere suchen sich einen bereits in der Schweiz ansässigen Direktoren.
Brauche ich dazu eine Geschäftsadresse in Zug?
Ja, damit Sie die Steuervorteile des Kanton Zugs genießen können, brauchen Sie einen Firmensitz in Zug. Die Office Group Zug vermietet Büroflächen an Unternehmer, die ihren Firmendomizil in Zug haben möchten. Ab CHF 149 bekommen Sie eine Firmenadresse für Ihre AG oder GmbH und Dienstleistungen, wie das Weiterleiten ihrer Firmenpost, Buchhaltung, Steuerberatung und mehr. Die Gründer der Office Group Zug sind selbst Unternehmer, die vor knapp 10 Jahren aus Deutschland in die Schweiz gezogen sind, um hier mit weniger Bürokratie und effizienteren Steuern ihr Geschäft zu betreiben.
Okay… wie fangen wir an?
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, rufen Sie uns gerne an, um die nächsten Schritte zu besprechen. Unsere Mitarbeiter können Ihnen den gesamten Gründungsprozess abnehmen, so dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Wir haben gute Beziehungen zu Notaren, Banken und jeglichen weiteren Serviceprovidern, die Sie bei einer Firmengründung benötigen. Sie würden eine einfachen Fragebogen mit notwendigen Informationen ausfüllen, sodass unser Team dann die Gründungsunterlagen (z.B. Statuten, Aktienbuch, Mietvertrag, etc.) vorbereiten können, welche dann von Ihnen und schließlich vom Notar geprüft werden. Nach einem kurzen, unkomplizierten Prozess, der mit der Beurkundung beim Notar endet, kann Ihre Firma dann in wenigen Wochen im Handelsregister eingetragen werden. Mehr Informationen zum genauen Gründungsprozess finden Sie auch in diesem Artikel.