Steuerrechner für Kapitalgesellschaften im Kanton Zug – Die wichtigsten Erkenntnisse für Unternehmer in der Schweiz
Als Unternehmer versucht man, online informative Inhalte zu bieten, damit potenziellen Kunden einen finden können. Das ist jedoch nur ein Grund dafür, warum wir diese Artikel schreiben und Ihnen unsere verschiedenen Steuerrechner zur Verfügung stellen. Ein weiterer wichtiger Grundes ist der, dass es extrem schwierig ist, gute Erklärungen für die Mechanismen und endgültigen Steuersätze zu finden, die Ihre GmbH oder AG jedes Jahr zu zahlen haben.
So findest man auf offiziellen Seiten zum Beispiel diese Tabelle, aber selbst nach längerem Betrachten werden Sie darin keine relevanten Antworten erhalten, nein, Sie werden eher noch verwirrter sein.
Daher tun wir unser Bestes, um bestrebten Unternehmern die entscheidenden Faktoren so zu erklären, dass auch diejenigen Leser alles verstehen, die nicht hauptberuflich in der Steuer- oder Buchhaltungsbranche arbeiten, nicht mit allen Fachbegriffen und Sonderregelungen vertraut sind, sondern florierende Unternehmen führen oder dabei sind, Firmen mit großem Potenzial und grossen Ambitionen zu gründen. Für dieses Publikum versuchen wir, die wichtigsten Aspekte der Besteuerung in der Schweiz aufzuschlüsseln, sodass Sie Ihr Unternehmen entsprechend optimieren können.
Die wichtigsten Grundsätze der Unternehmensbesteuerung für GmbHs und AGs in der Schweiz
In diesem Artikel befassen wir uns nur mit den gängigsten Gesellschaftsformen, der AG und der GmbH. Die wichtigsten Aspekte der Besteuerung sind für diese beiden Rechtsformen gleich:
Kategorien der Unternehmenssteuern in der Schweiz im Überblick
- Gewinn- und Kapitalsteuer. Gewinnsteuern werden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene gezahlt, während Kapitalsteuern nur auf Kantons- und Gemeindeebene anfallen.
- Mehrwertsteuer. Ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 sind Sie verpflichtet, sich bei der Mehrwertsteuer registrieren zu lassen, und periodisch Abrechnungen der bezahlten Vorsteuern und erhaltenen Umsatzsteuern bei der EStV (Eidgenössische Steuerverwaltung) einzureichen.
- Quellensteuer. Je nach Aufenthaltsgenehmigung sind Sie quellensteuerpflichtig, d.h. alle Lohnzahlungen, die Sie von Ihrem Unternehmen erhalten, werden bei der Transaktion besteuert. Wenn Sie einen Schweizer Passes oder einer C-Bewilligung haben, zahlen Sie keine Quellensteuern. Stattdessen erhalten Sie nach Abgabe Ihrer Steuererklärung einmal im Jahr einen Steuerbescheid von den Steuerbehörden.
- Verrechnungssteuer. In der Schweiz wird eine Bundessteuer in Höhe von 35 % auf bestimmte Einkommensarten erhoben, die in erster Linie der Verhinderung von Steuerhinterziehung dient. Diese 'Withholding tax' gilt hauptsächlich für Einkünfte aus Dividenden. Die zahlende Partei (z. B. eine Bank oder ein Schweizer Unternehmen) zieht die Steuer direkt vom Bruttobetrag ab, bevor sie dem Empfänger ausgezahlt wird. Diese Steuer dient als Anreiz für die Steuerpflichtigen, ihre Einkünfte vollständig zu deklarieren, da Sie eine Rückerstattung oder Gutschrift auf ihre Gesamtsteuerschuld beantragen können, wenn Sie die Einkünfte in ihrer Steuererklärung angeben. Für ausländische Investoren besteht die Möglichkeit, diese Steuer durch Doppelbesteuerungsabkommen oder besondere Vereinbarungen mit EU-Ländern zu verringern oder zu vermeiden.
Weitere wichtige steuerliche Auswirkungen für Unternehmen in der Schweiz
- Sozialversicherungsbeiträge. Sie sind verpflichtet, für Ihre Arbeitnehmer und sich selbst Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, einschließlich der Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung (1. Säule) und der Beiträge zur beruflichen Vorsorge (2. Säule). Diese Beiträge belaufen sich auf mindestens 10,6 % der Lohnsumme. Die Hälfte davon (5,3 %) zahlt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte der Arbeitgeber, was natürlich dieselbe Person sein kann, wenn Sie sich selbst ein Gehalt aus Ihrer AG oder GmbH zahlen.
Außerdem muss jede Person für eine private Krankenversicherung zahlen.
- Verlängerung des ersten Geschäftsjahrs. Wenn Sie Ihr Unternehmen zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb eines Kalenderjahres gründen, haben Sie die Möglichkeit, Ihr erstes Geschäftsjahr bis zum 31. Dezember des Folgejahres zu verlängern, was bedeutet, dass Sie Ihre Steuern nicht am Ende des Gründungsjahres einreichen müssen.
- Einkommensbesteuerung von Löhnen. Sie müssen den Lohn, den Sie sich selbst auszahlen, in Ihrer persönlichen Steuererklärung angeben, wobei die Einkommenssteuersätze Ihres Kantons und Ihrer Gemeinde gelten. Um Ihre persönliche Einkommenssteuer zu berechnen, nutzen Sie gerne unseren Einkommenssteuerrechner für den Kanton Zug.
So profitieren Sie von den Unternehmenssteuerregeln in Zug, Schweiz
Besteuerung von Dividenden
Wenn Sie mindestens 10 % der Aktien des Unternehmens halten, werden nur 70 % Ihrer Dividenden zu Einkommensteuersätzen besteuert. Alle Dividenden unterliegen der Verrechnungssteuer, d.h. ca. 30% des steuerpflichtigen Dividendenbetrags werden bei der Dividendenausschüttung von den Steuerbehörden einbehalten. Nachdem die Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen eingereicht und bearbeitet wurden, wird die Differenz zwischen dem Einkommensteuersatz des steuerpflichtigen Dividendenbetrags und den rund 30 % Quellensteuer an Sie zurückgezahlt. Dies ist in der Regel etwa die Hälfte der 30 %, also 15 % des steuerpflichtigen Dividendenbetrags.
Sofortige Abschreibung
Bestimmte Ausgaben können im Kanton Zug im Jahr der Anschaffung mit bis zu 80 % abgeschrieben werden. Da Abschreibungen als Aufwand zu verbuchen sind, reduzieren diese Ihr Betriebsergebnis und entsprechend den Unternehmensgewinn.
R&D-Abzüge
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie für bestimmte Marken und Schutzrechte können im Kanton Zug bis zu 50% abgezogen werden.
Steuerrechner für Kapitalgesellschaften im Kanton Zug
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen, basierend auf Ihren spezifischen Unternehmensdaten eine präzise Schätzung Ihrer Steuerlast zu erhalten. Wir empfehlen jedoch, für eine detaillierte und auf Ihre individuellen Umstände zugeschnittene Steuerplanung stets einen Steuerexperten zu konsultieren. Mit dem richtigen Wissen und der passenden Beratung können Sie die Vorteile des Schweizer Steuersystems optimal für Ihr Unternehmen nutzen.
* Alle Angaben ohne Gewähr, wir haften nicht für die Ergebnisse des Rechners und weisen darauf hin, dass für eine genaue Berechnung der zu zahlenden Steuern ein Steuerberater hinzugezogen werden sollte.
** Bitte beachten Sie, dass der Steuerrechner nur Zahlen als Angaben, zum Beispiel “100000” und nicht "100'000", akzeptiert.
Berechnung der Unternehmenssteuern im Kanton Zug, Schweiz
Gewinnsteuer
Die Hauptsteuerlast liegt auf dem Reingewinn des Unternehmens in einem bestimmten Finanzjahr. Das klingt verwirrend, denn unter Reingewinn versteht man im Allgemeinen den Gewinn nach Steuern. Aus unbekannten Gründen ist es in der Schweiz jedoch so:
Beispielszenario zur Veranschaulichung der Gewinnbesteuerung in der Schweiz
Sie haben einen Gewinn von CHF 100'000 erzielt. Nun zahlen Sie einen Steuersatz auf einen bestimmten Prozentsatz dieses Gewinns. Zum Beispiel zahlen Sie:
- Auf Bundesebene: Sie zahlen 8,5% oder CHF 8'500 Gewinnsteuer an den Bund.
- Kantonale Ebene: Sie zahlen 3,5 % Gewinnsteuer auf 82% Ihres Gewinns. Bei einem Gewinn von CHF 100'000 würden Sie CHF 2'870 oder 2,87% Ihres ursprünglichen Gewinns an den Kanton zahlen.
- Gemeinde Ebene: Sie zahlen 3,5 % Gewinnsteuer auf 52% Ihres Gewinns. Bei einem Gewinn von CHF 100'000 würden Sie CHF 1'823.85 oder 1,82385% Ihres ursprünglichen Gewinns an die Gemeinde abliefern.
- Kirchensteuer: Ja, Sie müssen in jeden Fall einen kleinen Prozentsatz an die katholische und die protestantische Kirche in der Schweiz abführen. Dies wird oft diskutiert und von vielen stark in Frage gestellt. Wir werden sehen, wie lange diese Kirchensteuern noch bestehen bleiben. Dennoch, zurzeit ist es so: Sie zahlen 3,5% Gewinnsteuer auf 5,373% Ihres Anfangsgewinns an die katholische Kirche. Bei einem Anfangsgewinn von CHF 100'000 würden Sie somit CHF 188,05 (0,18805%) an diese Seite des Altars zahlen und 3,5% auf 1,743% Ihres Gewinns, was CHF 61 (0,061%) ergibt, an die protestantische Kirche auf der anderen Seite zahlen.
Wenn wir alle diese Beträge zusammenzählen, zahlen Sie 13,4429% auf Ihren Gewinn von insgesamt CHF 100'000.
Aber Moment, wir sagten doch, dass Sie auf Ihren NETTO-Gewinn besteuert werden?
Richtig, Sie zahlen nicht tatsächlich CHF 13'442,9 auf Ihren ursprünglichen Gewinn von CHF 100'000, nein. Stattdessen ziehen Sie diese 13,4K von den 100K ab, und nun haben Sie Ihren Nettogewinn von CHF 86.557,1. Und auf diesen Betrag, die CHF 86,5K, zahlen Sie nun tatsächlich Steuern.
Kurz gesagt, die von der Schweiz und ihren Kantonen und Gemeinden vorgesehenen Steuersätze müssen Sie auf Ihren Gewinn anwenden und dann von Ihrem Gewinn abziehen. Daraus ergibt sich der steuerpflichtige Gewinn (CHF 86,5K in unserem obigen Beispiel), auf den Ihr Unternehmen in den jeweiligen Anteilen auf jeder der oben genannten Ebenen und mit den jeweiligen Steuersätzen besteuert wird.
Wenn wir also das obige Beispiel weiterführen um die tatsächlichen Gewinnsteuern berechnen, die wir letztendlich zahlen müssen, kommen wir auf der Grundlage unseres steuerpflichtigen Gewinns von CHF 86'557,1 auf folgende Beträge:
- CHF 7.357,35 oder 7,35735% an den Bund
- CHF 2'484,19 oder 2,48419% an den Kanton zu zahlen
- 1.578,67 CHF oder 1,57867% an die Gemeinde
- CHF 162,77 oder 0,16277% an die katholische Kirche
- 52,80 CHF oder 0,05280% an die protestantische Kirche
Das bedeutet, dass wir bei einem Anfangsgewinn von CHF 100'000 insgesamt 11,63578% Gewinnsteuer zahlen, wenn wir die Gewinnsteuergrundlagen und -sätze für 2024 des Kantons Zug verwenden, wie sie in dieser Tabelle zu finden sind:
*Beachten Sie, dass Sie diesen Prozentsatz von Ihrem ursprünglichen Gewinn ausgeht und davon abgezogen werden muss, um Ihren steuerpflichtigen Gewinn zu ermitteln (d.h. CHF 86'557, wenn Ihr Gewinn CHF 100'000 beträgt). Für Ihren steuerpflichtigen Gewinn gelten dann die gleichen Berechnungsgrundlagen und Steuersätze, sodass Ihre endgültige Steuerschuld 11,6% oder Ihren ursprünglichen Gewinns beträgt.
Kapitalsteuer
Es gibt einen relativ geringen Betrag, den Sie auf das Kapital Ihres Unternehmens zahlen müssen. Wir sprechen hier nicht von Prozentsätzen, sondern von Promillebeträgen.
Die Kapitalsteuer ist auf das Aktien- oder Stammkapital Ihres Unternehmens zu zahlen. Eine AG zum Beispiel, verfügt bei ihrer Gründung in der Regel über ein Kapital von CHF 100'000, da dies das Mindestkapital ist, das von den Aktionären bei der Gründung der Gesellschaft aufgebracht werden muss. Der Betrag des Aktienkapitals einer Gesellschaft (CHF 100'000 für eine AG und CHF 20'000 für eine GmbH) ist auch das steuerpflichtige Mindestkapital eines jeden Unternehmens.
Für unsere Beispiel AG mit CHF 100'000 Eigenkapital ist eine Kapitalsteuer von 0,0706%, also CHF 70,6 zu entrichten. Wie Sie sehen, ist dies ein vernachlässigbar geringer Betrag. Wie Sie jedoch in §75 des Steuergesetzes nachlesen können, sind die ersten CHF 200'000 CHF des Eigenkapitals einer juristischen Person steuerfrei.
Mindeststeuer
Jede Kapitalgesellschaft zahlt einen Mindestbetrag von CHF 250 an Steuern pro Jahr, sofern die Gewinn- und Kapitalsteuern diesen Betrag nicht übersteigen.
Mehrwertsteuer (MWST)
Die Mehrwertsteuer ist ein ganzes Thema für sich, welches wir in diesem Artikel ausführlicher behandeln. Wir werden Ihnen hier jedoch die wichtigsten Punkte nennen, die Sie als Unternehmer in der Schweiz wissen müssen:
Wann muss ich mich für die Mehrwertsteuer anmelden?
Sie sind verpflichtet, Ihr Unternehmen für die Mehrwertsteuer anzumelden, eine Mehrwertsteuernummer zu erhalten, und diese auf all Ihren Rechnungen auszuweisen, sobald Ihr Unternehmen einen Umsatz von mehr als CHF 100'000 pro Jahr erzielt. Sie können sich im ePortal der Schweizerischen Eidgenossenschaft für eine Mehrwertsteuernummer registrieren lassen.
Wie wird die Mehrwertsteuer deklariert?
Es gibt zwei Möglichkeiten, Ihre Mehrwertsteuer zu deklarieren. Die gängigste Methode ist die so genannte Effektivmethode, bei der Sie vierteljährlich die von Ihrem Unternehmen gezahlte und seinen Kunden in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer angeben müssen.
Die andere Methode ist die Nettosteuermethode, bei der die föderale Steuerverwaltung einen festen Satz bestimmt, der je nach Branche variiert. Die geschuldete Mehrwertsteuer wird dann durch Multiplikation des Umsatzes mit diesem Satz berechnet.
Auf Ihren Rechnungen müssen die normalen Mehrwertsteuersätze ausgewiesen werden, unabhängig davon, welche Methode Sie für die Deklaration der Vorsteuer und der Mehrwertsteuern verwenden.
Wie hoch sind die Mehrwertsteuersätze in der Schweiz?
Die aktuellen Mehrwertsteuersätze sind:
- 8,1% für Waren und Dienstleistungen – Normalsatz
- 3,8% für Beherbergung/Hotellerie – Sondersatz
- 2,6 % für Güter des täglichen Bedarfs, wie Lebensmittel und Getränke, Bücher, Zeitungen, Medikamente, Pflanzen usw. – Reduzierter Satz
- 0% oder auch von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind Arztbesuche, Schulen, Weiterbildung, Kino, Theater, Konzerte, Geld-und Kapitalverkehr (Zinsen), Versicherungen, sowie Vermietung und Verkauf von Liegenschaften
In den meisten Fällen gilt der Normalsatz von 8,1%, der Anfang 2024 von zuvor 7,9% leicht angehoben wurde. Im Vergleich zu europäischen Nachbarländern wie Deutschland oder Österreich, wo die Mehrwertsteuersätze um die 20% liegt, ist die Schweizer MWST immer noch recht niedrig. Aus diesem Grund sind einige Waren, wie z. B. technische Geräte, in der Schweiz günstiger als in den umliegenden Ländern.
Abschliessend kann man sagen, dass das Schweizer Steuersystem für Unternehmen komplex, aber durchaus attraktiv ist. Von der Gewinnsteuer über die Kapitalsteuer bis hin zur Mehrwertsteuer und den verschiedenen kantonalen Abgaben – jeder Aspekt spielt eine wichtige Rolle in der Gesamtsteuerbelastung eines Unternehmens. Wir hoffen dieser Artikel und der präsentierte Steuerrechner war hilfreich, um Ihnen ein gutes Grundverständnis der Besteuerung von Kapitalgesellschaften zu vermitteln.