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Das neue Geldwäschereigesetz ab 1. Oktober 2026 und was das für Ihr Firmendomizil in Zug bedeutet

Das neue Geldwäschereigesetz ab 1. Oktober 2026 und was das für Ihr Firmendomizil in Zug bedeutet

September 11, 2026
Wir sind reguliert zu ihrer Sicherheit – revidiertes GwG Schweiz

1. Was sich am 1. Oktober 2026 ändert

Der Bundesrat hat das Inkrafttreten des revidierten Geldwäschereigesetzes und des neuen Bundesgesetzes über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen auf den 1. Oktober 2026 festgelegt (Medienmitteilung des Bundesrates vom 12. Juni 2026). Das Parlament hatte beide Erlasse am 26. September 2025 verabschiedet. Die Reform schliesst von der FATF festgestellte Lücken und wird in der nächsten Länderprüfung der Schweiz 2027–2028 bewertet.

Thema Bis 30. September 2026 Ab 1. Oktober 2026
Domizildienstleistungen Nicht dem GwG unterstellt Wer berufsmässig für mehr als sechs Monate eine Adresse oder Räumlichkeiten als Domizil oder Sitz bereitstellt, gilt als Beraterin/Berater nach Art. 2 Abs. 3ter GwG und muss sich einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) anschliessen
Organtätigkeit (Verwaltungsrat, Zeichnungsberechtigung) für Kunden Nur oberhalb bestimmter Schwellen unterstellt Beratertätigkeit mit Sorgfaltspflichten bei nicht operativen Rechtseinheiten (Sitzgesellschaften); für operative Gesellschaften ausgenommen (Art. 4ter Bst. f GwG)
Wirtschaftlich Berechtigte von Schweizer Gesellschaften Meldung nur an die Gesellschaft selbst (Aktienbuch) Meldung an das neue eidgenössische Transparenzregister; nicht öffentlich, zugänglich für Behörden und Finanzintermediäre
Schwelle für «wirtschaftlich berechtigt» 25 % des Kapitals oder der Stimmen oder Kontrolle auf andere Weise Unverändert: 25 % des Kapitals oder der Stimmen oder Kontrolle auf andere Weise; fehlt eine solche Person, das oberste Mitglied des leitenden Organs
Aufsicht über Domizilanbieter Keine SRO-Anschluss, GwG-Prüfung, risikobasierte Sorgfaltspflichten (Art. 8b–8c GwG); keine Vermögenssperre und keine Transaktionsüberwachung wie bei Banken

Offizielle Quellen: Staatssekretariat für internationale Finanzfragen – Geldwäschereibekämpfung · Bundesamt für Justiz – Schweizerisches Transparenzregister · Transparenzregister-Portal (TranspaReg)

2. Die Office Group Zug GmbH ist neu als Beraterin nach GwG reguliert

Punkt Details
Gesellschaft Office Group Zug GmbH, Untere Roostmatt 8 und Baarerstrasse 38, 6300 Zug
Regulatorischer Status Beraterin nach Art. 2 Abs. 3ter des revidierten GwG (Domizildienstleistungen; Organmandate bei Sitzgesellschaften)
Selbstregulierungsorganisation Mitglied des VQF – Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen, einer von der FINMA anerkannten SRO
Prüfung GwG-Prüfung durch eine unabhängige Prüfgesellschaft
Compliance-Kontakt compliance@myoffices.ch
Datenhaltung Compliance-Daten und Dokumente ausschliesslich auf Servern in der Schweiz

Was das in der Praxis heisst: Für jede Gesellschaft, die eine Adresse der Office Group Zug nutzt oder für die wir als Verwaltungsrat oder Zeichnungsberechtigte tätig sind, führen wir ein Compliance-Dossier. Wir identifizieren die Personen hinter der Gesellschaft, prüfen sie gegen Sanktions- und PEP-Listen, stufen das Risiko der Geschäftsbeziehung ein und wiederholen die Prüfungen periodisch. Die Pflichten sind denjenigen der Finanzintermediäre nachgebildet, angewendet auf das, was wir tatsächlich tun: Wir halten keine Vermögenswerte und führen keine Transaktionen aus – es gibt also keine Kontoüberwachung, sondern nur die unten beschriebene Identifikation, Dokumentation und Prüfung. Genau das erwarten Banken, Notariate und Geschäftspartner zunehmend von einer Zuger Gesellschaft, bevor sie mit ihr Geschäfte machen.

3. Unser Onboarding-Prozess – Schritt für Schritt

Schritt Was passiert Wer handelt Wann
1 Sie erhalten unsere Selbstdeklaration (Formular F-01) auf Deutsch oder Englisch, vorausgefüllt mit Ihren Firmendaten aus dem Handelsregister Office Group Zug Beim Onboarding; bestehende Kunden im September 2026
2 Sie füllen Teil A (drei Fragen zur Art der Gesellschaft) und Teil B (wirtschaftlich berechtigte und kontrollierende Personen) aus, unterzeichnen und senden das Formular mit einer beglaubigten Ausweiskopie jeder aufgeführten Person zurück Kunde Innert 14 Tagen
3 Wir prüfen die Vollständigkeit, erfassen die Angaben und legen die Dokumente in Ihrem Compliance-Dossier ab Office Group Zug Bei Eingang
4 Wir stufen ein, ob es sich um eine operative Gesellschaft oder eine Sitzgesellschaft handelt Office Group Zug Automatisch, bestätigt durch die GwG-Verantwortliche/den GwG-Verantwortlichen
5 Wir prüfen jede wirtschaftlich berechtigte Person gegen die aktuellen Sanktionslisten (SECO, EU) und PEP-Daten sowie das Wohnsitzland gegen Länderrisikolisten Office Group Zug Bei Eingang und bei jeder Listenaktualisierung
6 Wir legen eine Risikostufe und ein Überprüfungsintervall fest und erstellen einen Compliance-Bericht Office Group Zug Nach jedem Prüflauf
7 Die Dienstleistungen beginnen oder laufen weiter. Erneute Prüfung mindestens jährlich oder bei jeder von Ihnen gemeldeten Änderung Beide Laufend

Einstufung: Sitzgesellschaft oder operative Gesellschaft

Frage Weshalb wir fragen
Besteht der Zweck der Gesellschaft überwiegend in der Verwaltung des Vermögens des an der Gesellschaft wirtschaftlich Berechtigten? Indikator für eine Sitzgesellschaft
Handelt es sich um ein Finanzvehikel, das kein Handels-, Fabrikations- oder anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt? Gesetzliche Definition der Sitzgesellschaft
Beschäftigt die Gesellschaft Personal bzw. werden Löhne ausbezahlt? Indikator für eine operative Gesellschaft

Die Einstufung als Sitzgesellschaft ist kein Problem – Holding- und Vermögensverwaltungsstrukturen sind völlig legitim. Sie bestimmt lediglich die Tiefe unserer Abklärungen und wie oft wir das Dossier überprüfen.

Was wir pro wirtschaftlich berechtigter Person benötigen

Datenpunkt Quelle
Name, Vorname(n) Formular F-01
Wohnsitzadresse inklusive Land Formular F-01
Anteil am Kapital oder an den Stimmrechten Formular F-01
Zwischengesellschaft bei indirekter Beteiligung Formular F-01
Funktion in der Gesellschaft (VR/Geschäftsführung mit Zeichnungsrecht; nur zeichnungsberechtigt; keine) Formular F-01
Status als politisch exponierte Person (PEP) Formular F-01
Geburtsdatum und Ablaufdatum des Ausweises Beglaubigte Pass- oder ID-Kopie

Wir speichern nur, was das Gesetz verlangt. Keine weiteren sensiblen Daten werden von uns gespeichert.

So erhalten Sie eine beglaubigte Ausweiskopie

Option Wo Kosten und Dauer
Schweizerische Post «Gelbe Identifikation» Jede Poststelle, ohne Termin ca. CHF 25, sofort
Staatskanzlei, Gemeinde oder Notariat Schweiz ca. CHF 20–30, sofort oder innert weniger Tage
Schweizer Botschaft oder Konsulat Ausland Unterschiedlich; mehrere Wochen einplanen
Video-Identifikation (auf Anfrage) Online, von überall, rund fünf Minuten mit dem Originaldokument Durch uns organisiert; das Ergebnis wird direkt an uns übermittelt

4. Ihre eigene neue Pflicht: das Transparenzregister

Unabhängig von unseren Prüfungen muss Ihre Gesellschaft ihre wirtschaftlich Berechtigten im neuen Schweizerischen Transparenzregister melden. Das ist die eigene Verantwortung der Gesellschaft als Rechtseinheit; auf Wunsch unterstützen wir Sie dabei.

Punkt Details
Wer sich eintragen muss Schweizer AG, GmbH, Genossenschaften und bestimmte weitere Rechtseinheiten; ausländische Gesellschaften mit Schweizer Zweigniederlassung, tatsächlicher Verwaltung in der Schweiz oder Schweizer Grundeigentum
Wer ausgenommen ist Unter anderem börsenkotierte Gesellschaften, Vorsorgeeinrichtungen und mehrheitlich öffentlich-rechtliche Unternehmen
Was gemeldet wird Name, Geburtsdatum, Nationalität und Adresse jeder wirtschaftlich berechtigten Person sowie die Art der Kontrolle
Wie Online über EasyGov.swiss – bereiten Sie Ihren EasyGov-Zugang jetzt vor
Wann Die Übergangsfristen für bestehende Rechtseinheiten beginnen am 1. Oktober 2026; neue Rechtseinheiten melden bei der Gründung
Öffentlich? Nein. Zugang haben nur Behörden und unter bestimmten Voraussetzungen Finanzintermediäre
Sanktionen Bussen bei vorsätzlich unterlassener oder falscher Meldung

Offizielle Informationen: Transparenzregister – Übersicht und FAQ · EasyGov-News zum Transparenzregister · Bundesamt für Justiz

5. Gebühren und was gleich bleibt

Punkt Details
Compliance-Gebühr CHF 100 pro Gesellschaft und Jahr (exkl. MWST), erstmals in Rechnung gestellt 2027
Domizil- und Bürogebühren Unverändert
Vertrag Unverändert; vollständige Dokumentation ist Voraussetzung für die Weiterführung der Geschäftsbeziehung
Ihre Daten Gespeichert in der Schweiz, verwendet nur für unsere gesetzlichen Pflichten, aufbewahrt zehn Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehung
Fragen compliance@myoffices.ch – wir antworten innert drei Arbeitstagen

6. Häufige Fragen

Warum braucht ein Domizilanbieter meinen Pass?

Weil das Gesetz Domizilanbieter ab dem 1. Oktober 2026 als dem GwG unterstellte Berater behandelt. Wir müssen wissen, wer die Gesellschaft kontrolliert, die unsere Adresse nutzt, und dies gegenüber unserer SRO und der Prüfgesellschaft belegen können.

Ich habe Ihnen vor Jahren schon eine Ausweiskopie geschickt. Muss ich das nochmals tun?

Ja, wenn die Kopie nicht beglaubigt oder älter als zwölf Monate ist. Die neuen Regeln verlangen eine beglaubigte Kopie im Dossier.

Meine Gesellschaft ist eine Holding ohne Personal. Ist das ein Problem?

Nein. Sie wird als Sitzgesellschaft eingestuft, was nur das Überprüfungsintervall verändert, nicht die Frage, ob wir mit Ihnen arbeiten können.

Meldet die Office Group Zug meine Daten an das Transparenzregister?

Nein. Die Meldung an das Transparenzregister ist die eigene Pflicht Ihrer Gesellschaft. Unser Compliance-Dossier ist davon getrennt, aber dieselben Angaben erfüllen beide Pflichten.

Was passiert, wenn ich das Formular nicht zurücksende?

Wir sind verpflichtet nachzufassen und, falls die Geschäftsbeziehung nicht dokumentiert werden kann, sie zu beenden. Bitte melden Sie sich frühzeitig, wenn Sie mehr Zeit brauchen.

Werden meine Angaben weitergegeben?

Nein, sie werden lediglich im Rahmen einer Prüfungen durch die Regulierungsorganisation gesichtet oder bei Verdacht an Behörden übermittelt, wo das Gesetz es verlangt. Sie werden weder verkauft noch für Marketing verwendet.


Die Office Group Zug GmbH ist Mitglied des VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Gesetzestexte; siehe Medienmitteilung des Bundesrates vom 12. Juni 2026 und das offizielle Transparenzregister-Portal.

Dieser Artikel dient ausschliesslich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar. Die Inhalte werden ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit zur Verfügung gestellt. Insbesondere können sich rechtliche Rahmenbedingungen nach Veröffentlichung ändern. Für die Beurteilung Ihrer spezifischen Situation empfehlen wir die Konsultation einer qualifizierten Fachperson. Eine Haftung seitens der Office Group Zug GmbH wird - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.